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Indikationen

BlumenFür die Belegung durch die Krankenkassen gelten alle Krankheitsbilder mit psychosomatischer Beteiligung. Der Vertrag nach § 111 SGB V sieht die Belegung von 21 Betten und Patienten mit psychosomatischem Beschwerdebild vor.

Psychosomatische Erkrankungen

Funktionsstörungen ohne eigentliche Organbefunde, speziell des Herz-Kreislauf-Systems, Erschöpfungs- und Versagenszustände, Überforderungen durch Familie und Beruf, Lebenskonflikte, Stressfolgeschäden, psychovegetative Syndrome, Schlafstörungen.

Krebserkrankungen

Nach- und Weiterbehandlung, auch Neueinstellung der Misteltherapie, indikationsbezogene Infusionstherapie, Psychoonkologie.

Stoffwechselerkrankungen

Übergewicht, Untergewicht, Altersdiabetes, Stoffwechselstörungen.

Rheumatischer Formenkreis

Arthrosen, sonstige degenerative und entzündliche rheumatische Erscheinungen und schmerzhafte Bewegungseinschränkungen im Bereich der Bandscheibe, Wirbelsäule, des Bindegewebes und der Gelenke, Muskelverhärtungen und –verspannungen nach Unfällen und Verletzungen.

Erkrankung der Bauchorgane

Entzündungen und Geschwüre im Magen-Darm-Bereich, Leberschäden, chronische Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse und Gallenblase, funktionelle Verdauungsbeschwerden.

Abwehrschwäche

Infektanfälligkeit, Zustand nach Krebserkrankungen, Nachbehandlung der Borreliose.

Kopfschmerzen, Migräne, Tinnitus

Multiple Sklerose

Zur psychischen und konstitutionellen Stabilisierung.

Herz- und Kreislauferkrankungen

Kreislauferkrankungen, wie arterielle Hypertonie und Hypotonie, funktionelle Durchblutungsstörungen des Herzens, Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen und des Gehirns, Venenleiden.

Umweltbedingte Störungen

wie Elektrosensitivität, MCS und ähnliches können evtl. auch eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme bei uns sein.

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