Indikationen
Für die Belegung durch die Krankenkassen gelten alle Krankheitsbilder mit psychosomatischer Beteiligung. Der Vertrag nach § 111 SGB V sieht die Belegung von 21 Betten und Patienten mit psychosomatischem Beschwerdebild vor.
Psychosomatische Erkrankungen
Funktionsstörungen ohne eigentliche Organbefunde, speziell des Herz-Kreislauf-Systems, Erschöpfungs- und Versagenszustände, Überforderungen durch Familie und Beruf, Lebenskonflikte, Stressfolgeschäden, psychovegetative Syndrome, Schlafstörungen.
Krebserkrankungen
Nach- und Weiterbehandlung, auch Neueinstellung der Misteltherapie, indikationsbezogene Infusionstherapie, Psychoonkologie.
Stoffwechselerkrankungen
Übergewicht, Untergewicht, Altersdiabetes, Stoffwechselstörungen.
Rheumatischer Formenkreis
Arthrosen, sonstige degenerative und entzündliche rheumatische Erscheinungen und schmerzhafte Bewegungseinschränkungen im Bereich der Bandscheibe, Wirbelsäule, des Bindegewebes und der Gelenke, Muskelverhärtungen und –verspannungen nach Unfällen und Verletzungen.
Erkrankung der Bauchorgane
Entzündungen und Geschwüre im Magen-Darm-Bereich, Leberschäden, chronische Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse und Gallenblase, funktionelle Verdauungsbeschwerden.
Abwehrschwäche
Infektanfälligkeit, Zustand nach Krebserkrankungen, Nachbehandlung der Borreliose.
Kopfschmerzen, Migräne, Tinnitus
Multiple Sklerose
Zur psychischen und konstitutionellen Stabilisierung.
Herz- und Kreislauferkrankungen
Kreislauferkrankungen, wie arterielle Hypertonie und Hypotonie, funktionelle Durchblutungsstörungen des Herzens, Durchblutungsstörungen der Gliedmaßen und des Gehirns, Venenleiden.
Umweltbedingte Störungen
wie Elektrosensitivität, MCS und ähnliches können evtl. auch eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme bei uns sein.



